Beitragsordnung
Der CSC Heilpflanzen e.V. arbeitet als eingetragener Verein nicht gewinnorientiert. Alle Einnahmen dienen gemäß KCanG ausschließlich der Deckung der tatsächlichen Selbstkosten für Anbau, Betrieb, Qualitätssicherung und Verwaltung.
Mitgliedschaft
Monatlicher Mitgliedsbeitrag:
15,00 €
Einmalige Anschubfinanzierung:
99,00 €
Diese Gebühr deckt die initialen Kosten für Vereinsaufbau, Infrastruktur und Verwaltung.
Kostenbeteiligung für Cannabis
Für die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder wird eine gesetzlich zulässige Selbstkostenbeteiligung erhoben:
- Blüten: ab 7,50 € pro Gramm (inkl. 19 % USt.)
- Haschisch: ab 10,00 € pro Gramm (inkl. 19 % USt.)
Mengenrabatte oder Konsumanreize sind gesetzlich verboten und werden nicht gewährt.
Verwendung der Einnahmen
Die Einnahmen decken sämtliche Vereinskosten, darunter:
Anbau & Verarbeitung
- Produktionsflächen
- Betriebsmittel & Energie
- Trocknung, Verarbeitung & Verpackung
Personal
- Verwaltung
- Präventionsarbeit
- Anbau & Weitergabe
Qualitätssicherung
- Gesetzlich vorgeschriebene Laboranalysen
- Prüfung auf THC-/CBD-Gehalt
- Kontrolle auf Verunreinigungen
Verwaltung & Betrieb
- Miete für Büro- und Ausgabestelle
- Software & IT-Infrastruktur
- Versicherungen
- Buchhaltung & Rechtsberatung
Gesetzliche Auflagen
- Präventions- und Jugendschutzkonzepte
- Sicherheitsmaßnahmen
- behördliche Vorgaben (z. B. Brandschutz)
Bezugsregeln
Mindestabnahme:
5 g pro Monat
Höchstabgabe:
50 g pro Monat (gesetzliche Obergrenze)
Festlegung der Abnahmemenge:
Die gewünschte Menge wird jeweils für 3 Monate im Voraus festgelegt.
Dies ist notwendig für eine verlässliche Anbauplanung und zur Vermeidung von Überproduktion, da Cannabis nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums vernichtet werden muss.
