Beitragsordnung

 

Der CSC Heilpflanzen e.V. arbeitet als eingetragener Verein nicht gewinnorientiert. Alle Einnahmen dienen gemäß KCanG ausschließlich der Deckung der tatsächlichen Selbstkosten für Anbau, Betrieb, Qualitätssicherung und Verwaltung.

Mitgliedschaft

Monatlicher Mitgliedsbeitrag: 
15,00 €

Einmalige Anschubfinanzierung: 
99,00 € 
Diese Gebühr deckt die initialen Kosten für Vereinsaufbau, Infrastruktur und Verwaltung.

Kostenbeteiligung für Cannabis

Für die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder wird eine gesetzlich zulässige Selbstkostenbeteiligung erhoben:

  • Blüten: ab 7,50 € pro Gramm (inkl. 19 % USt.)
  • Haschisch: ab 10,00 € pro Gramm (inkl. 19 % USt.)


Mengenrabatte oder Konsumanreize sind gesetzlich verboten und werden nicht gewährt.

Verwendung der Einnahmen

Die Einnahmen decken sämtliche Vereinskosten, darunter:

Anbau & Verarbeitung

  • Produktionsflächen
  • Betriebsmittel & Energie
  • Trocknung, Verarbeitung & Verpackung

Personal

  • Verwaltung
  • Präventionsarbeit
  • Anbau & Weitergabe

Qualitätssicherung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Laboranalysen
  • Prüfung auf THC-/CBD-Gehalt
  • Kontrolle auf Verunreinigungen

Verwaltung & Betrieb

  • Miete für Büro- und Ausgabestelle
  • Software & IT-Infrastruktur
  • Versicherungen
  • Buchhaltung & Rechtsberatung

Gesetzliche Auflagen

  • Präventions- und Jugendschutzkonzepte
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • behördliche Vorgaben (z. B. Brandschutz)

Bezugsregeln

Mindestabnahme: 
5 g pro Monat

Höchstabgabe: 
50 g pro Monat (gesetzliche Obergrenze)

Festlegung der Abnahmemenge: 
Die gewünschte Menge wird jeweils für 3 Monate im Voraus festgelegt.
Dies ist notwendig für eine verlässliche Anbauplanung und zur Vermeidung von Überproduktion, da Cannabis nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums vernichtet werden muss.

 

 

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